Liebe Mitglieder,

ab dem 27.05.2020 ist ein Sportbetrieb in unserer TSR-Halle unter Berücksichtigung von Auflagen wieder möglich. Basierend auf den zehn Leitplanken des DOSB und den Richtlinien des DTB haben wir für unseren Verein Übergangsregeln für das Training entwickelt. Diese gelten sowohl für das Indoor- als auch Outdoortraining.

Nach dem Erlass der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.05.2020, kann der Sport-und Trainingsbetrieb nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten-und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, sofern Hygiene-und Sicherheitsregeln beachtet werden.

 

  1. Grundlegende Auflagen und Anforderungen
    1. Informationen zur Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz
    2. 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) (Stand: 28. April 2020)
    3. Übersichtsseite zu sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände
  2. Allgemeine Regeln
    1. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden und ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
    2. Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende Erkrankung schließen lassen, dürfen nicht am Training teilnehmen oder die Sportanlagen betreten.
    3. Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten.
    4. Das private Mitführen von Desinfektionsmitteln wird unbedingt empfohlen. Nach Möglichkeit wird entsprechendes Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Sportgeräte und häufig genutzte Oberflächen werden regelmäßig desinfiziert.
    5. Eigene Trinkflasche mitbringen!
    6. Die Umkleidekabinen und Duschen sind gesperrt. Bekleidungswechsel und Körperpflege sind bitte zu Hause zu erledigen.
    7. Halte Deinen Aufenthalt auf der Sportanlage so kurz und direkt wie möglich. Komme erst kurz vor dem Training und verlasse das Gelände direkt danach. Bitte vermeide auch grundsätzlich das Bilden von Gruppen vor den Sportanlagen und verzichte auf Fahrgemeinschaften.
    8. Das Wegekonzept ist einzuhalten und die entsprechenden Ausschilderungen sind zu beachten.
    9. Jeder Übungsleitende ist für seine Gruppe / Teilnehmer verantwortlich und muss eine Anwesenheitsliste führen.

 

Jeder Sportler hat sich im Vorfeld mit den geltenden Regeln der Sportanlage und der jeweiligen Sportart vertraut zu machen und diese einzuhalten!

 

Die Vorstandschaft